top of page

Hebammenleistungen

Gesetzliche Krankenkasse

 

 

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen Sie nur die erbrachte Leistung bei den Besuchen quittieren. Um den Rest kümmere ich mich.

 

Jede Krankenkasse bezahlt die gleichen Hebammenleistungen.

 

In der Schwangerschaft können Sie Vorsorgeuntersuchungen, Hilfe bei Beschwerden/Wehen und telefonische Beratungen in Anspruch nehmen.

 

In der Zeit des Wochenbettes erstattet die Krankenkasse die ersten 10 Lebenstage des Kindes jeden Tag bis zu zwei Hausbesuche und danach bis zum Ablauf von 12 Wochen, 16 Kontakte zu einer Hebamme.

 

Selbst danach können Sie noch gerne Hebammenhilfe in Anspruch nehmen und mich bis zu 8 mal wegen Stillschwierigkeiten, Beikosteinführung oder Ernährungsumstellung ansprechen.

Dies ist auf den Zeitraum bis zum Abstillen oder bei Flaschenkinder bis zum neunten Lebensmonat festgelegt.

 

Die Fahrtkosten werden natürlich auch von der Krankenkasse übernommen. In einem Umkreis von 20km komme ich Sie gerne besuchen.

Private Krankenkasse

 

 

Bei Privatpatientinnen steht Ihnen meistens die gleiche Leistung wie bei Kassenpatientinnen zu, jedoch sollten Sie immer vorher bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, in wieweit sie Hebammenleistungen bezahlt.

 

Nach Beendigung der Betreuung sende ich Ihnen eine Rechnung zu, die Sie Ihrer Kasse einreichen können und danach bekommen Sie den Betrag erstattet.

 

In Nordrhein-Westfalen gilt die entsprechende private Gebührenordnung für Hebammen mit einem Satz von 1,8.

 

bottom of page